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„Dichtheitsprüfungen gem. § 61 a LWG“
„Jeder Grundstückseigentümer in einer Wasserschutzzone in Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich verpflichtet, in den nächsten Jahren eine Dichtheitsprüfung seiner Abwasseranlage vornehmen zu lassen. Nähere Informationen zu den genauen Fristen erhalten
Sie bei Ihrer örtlichen Kommunalverwaltung oder bei uns“.
Was ist überhaupt eine Dichtheitsprüfung? Bei einer Dichtheitsprüfung werden alle zu Ihrem Grundstück gehörenden, erdverlegten Rohre und Kanäle, die zur Abwasserableitung dienen, auf ihre Dichtheit geprüft. Dadurch soll eine Verunreinigung des Grundwassers durch austretende Abwässer vermieden werden. Wie ist der Ablauf einer ordnungsgemäß durchgeführten Dichtheitsprüfung?
Was kommt auf Sie zu, wenn Schäden festgestellt wurden? Undichte Hausanschlüsse müssen saniert werden. Dazu sind Sie als Hauseigentümer verpflichtet. Vielfach ist die Sanierung ohne Aufgraben der Leitungen möglich. Im Rahmen eines transparenten Sanierungskonzeptes erläutern wir Ihnen die Ursachen von festgestellten Schäden und bieten Ihnen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen an. Eine einfache Abdichtung des Kanals– ohne die Behebung der Schadensursache – würde langfristig zu erneuten Schäden führen und für Sie Folgekosten bedeuten, die vermeidbar gewesen wären. |
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Gute Argumente für
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